1. Liefer- und Zahlungsbedingungen

    der Dallmann’s Pharma Candy GmbH

    Stand: November 2018

    Auftragserteilung und Lieferung

     

  1. Die Lieferung unserer Waren erfolgt frei Haus.

 

  1. Für unsere Lieferungen gelten ausschließlich diese Liefer- und Zahlungsbedingungen. Allgemeinen Geschäfts- und Einkaufsbedingungen des Käufers wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

 

  1. Vereinbarte Liefertermine sind keine Festtermine, so dass unvorhergesehene Ereignisse die Lieferfrist angemessen verlängern können. Wir haften im Übrigen für rechtzeitiges Eintreffen der bestellten Sendungen oder für durch Lieferbehinderung entstandenen Schaden nur unter den Einschränkungen der Ziffer 7.

 

  1. In einem etwaigen Schadensfall ist der Schaden auf dem quittierten Liefernachweis, den der Spediteur dem Empfänger zur Unterschrift vorlegt, direkt zu vermerken. Wir sind unverzüglich separat über den Schadensfall zu unterrichten.

 

  1. Mängelrügen werden - sofern nicht zwischen-zeitlich eine gesetzliche Genehmigungsfiktion eingetreten ist - nur berücksichtigt, wenn sie uns schriftlich innerhalb von 8 Tagen nach Ablieferung der Ware zugehen. Verborgene Mängel müssen schriftlich und unverzüglich nach ihrer Entdeckung gerügt werden. Die Untersuchungs- und Rügepflichten sowie Genehmigungsfiktion gemäß § 377 HGB und die gesetzlichen Verjährungsfristen bleiben unberührt.

 

  1. Bei berechtigten und ordnungsgemäß erhobenen Beanstandungen sind wir zur Ersatzlieferung befugt. Der Käufer darf den Rücktritt oder Minderung erst dann verlangen, wenn die Ersatzlieferung in angemessener Frist nicht erfolgt oder erneut mangelhaft ist. Beanstandete Ware darf nur mit unserem ausdrücklichen Einver-ständnis zurückgesandt werden.

 

  1. Schadensersatzansprüche des Käufers, die auf leicht fahrlässiger Verletzung vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten durch uns, unsere leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sind grundsätzlich ausgeschlossen. Für bei Vertragsabschluss nicht voraussehbare oder vertragsuntypische Schäden haften wir nur, wenn uns oder unsere leitenden Angestellten ein grobes Verschulden trifft. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie eine gesetzliche Haftung wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleiben durch die vorstehenden Einschränkungen unberührt.

 

  1. Ausgeschlossen werden alle etwaigen Ansprüche des Käufers in Zusammenhang mit einer fehlerhaften oder unzutreffenden GTIN-Strich-Codierung, sofern uns insoweit nicht ein grobes Verschulden trifft. Unsere Verkaufsverpackungen sind mit GTIN-Strich-Codierungen versehen.

 

  1. Weist der Käufer einen Schadensersatzanspruch dem Grunde und der Höhe nach, sind die Ansprüche auf den Rechnungswert der betreffenden fehlerhaften Ware begrenzt.

 

  1. Das Eigentum an der gelieferten Ware geht mit vollständiger Zahlung des Kaufpreises auf den Käufer über. Die gelieferte Ware steht bis dahin unter Eigentumsvorbehalt der Dallmann’s Pharma Candy GmbH. Der Käufer ist jedoch berechtigt, im Rahmen ordnungsgemäßer Geschäftsführung über die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware zu verfügen. Die daraus entstehenden Forderungen tritt er hiermit in Höhe des Verkaufspreises der Waren zu unserer Sicherheit an uns ab. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen unserer Waren sind nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung zulässig. Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware oder an uns abgetretene Forderungen hat uns der Käufer unverzüglich mitzuteilen. Solange die Ware unter Eigentumsvorbehalt steht, haftet der Käufer für alle Schäden, die durch Feuer, Wasser, Diebstahl, unsachgemäße Lagerung und ähnliches entstehen können.

 

  1. Zahlungsbedingungen

     

  1. Für alle Lieferungen gelten die am Tage der Bestellung gültigen Listenpreise.

 

  1. Die Bezahlung der Ware hat innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung mit 2 % Skonto oder nach 30 Tagen netto Kasse zu erfolgen. Schecks werden nur zahlungshalber angenommen. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist können wir Zinsen und Bankspesen in Rechnung stellen.

 

  1. Wir berechnen die in unserer Preisliste genannten Preise in der gesetzlich vorgeschriebenen Form zuzüglich der jeweils vorgeschriebenen Mehrwertsteuer.

 

  1. Das Recht, Zahlungen zurück zu halten oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen, steht dem Käufer nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Unsere Mitarbeiter sind nicht zum Inkasso berechtigt.

 

  1. Allgemeine Bestimmungen

     

  1. Als Erfüllungsort für alle vertraglichen Pflichten und als Gerichtsstand ist Wiesbaden vereinbart.

 

  1. Wir sind berechtigt, die bezüglich der Geschäftsbeziehungen oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, für interne Verwaltungszwecke zu speichern und zu verarbeiten.

 

  1. Sollten einzelne Teile unserer Liefer- und Zahlungsbedingungen unwirksam sein oder werden, sind die Vertragspartner verpflichtet, diese durch ihr im wirtschaftlichen Erfolg möglichst gleichkommende Regelungen zu ersetzen.